Kontrollgerätkarten
Analog war gestern – digital ist heute
Das runde Schaublatt weicht einem Datenspeicher.
Die zum Betrieb des Kontrollgerätes nach Anhang I B zur Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 erforderlichen Kontrollgerät-
karten werden von den nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen auf Antrag ausgegeben.

Zur Bedienung und Überwachung des digitalen Tachographens gibt es 4 verschiedene Typen von Chipkarten:

Unternehmenskarte:

zum Auslesen unternehmensbezogener Daten, Downloadberechtigung

Fahrerkarte:

persönliche Chipkarte, sie ist nicht übertragbar

Werkstattkarte:

Prüfung, Kalibrierung des digitalen Kontrollgerätes sowie Datendownload

Kontrollkarte:

für Kontrollorgane zum Download der Daten
Kontrollgerätkarten
// Chipkarten
// Ausgabestellen
// Hinweis
Verzeichnisse der Ausgabestellen aller Bundesländer finden Sie unter: http://www.kba.de