Digitaler Tachograph
Aufzeichnungspflicht für Fahrzeuge mit mehr als
2,8 t bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
Durch die Änderung der Fahrpersonalverordnung (FPersV) am 01.07.2005 ist für Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschl. Anhänger) von mehr als 2,8 bis 3,5 t die Wahlmöglichkeit bei der Aufzeichnungspflicht zwischen Tageskontrollblatt und EG-Kontrollgerät eingeschränkt worden.

Ist ein EG-Kontrollgerät eingebaut, muss dieses auch benutzt werden.

Es gelten für alle Fahrer dieser Fahrzeuge, auch selbstfahrende Unternehmer, folgende Verpflichtungen:

gleiche Lenk- und Ruhezeiten, wie Fahrer ab 3,5 t
für jeden einzelnen Tag, an dem sie diese Fahrzeuge lenken, sind Aufzeichnungen vorzunehmen

Ein Muster für das Tageskontrollblatt ist in der FPersV enthalten, ebenso kann die Aufzeichnungspflicht dadurch erfüllt werden, dass im Fahrzeug ein Kontrollgerät eingebaut ist und dieses während der gesamten Schicht betrieben wird.

< zurück
Transporter